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Monday, 28.01.2019
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Projekthintergrund – Warum gerade gebietsheimisches Wildobst?

Innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes sind Arten durch eine gewisse Spanne in der Ausprägung phänotypischer Merkmale gekennzeichnet. Diese sind genetisch fixiert und bilden damit die regionale, biologische Diversität im Sinne einer genetischen Sippenvielfalt. Auf diese Weise konnten sich die Arten optimal an die standörtlichen Bedingungen (z.B. Witterungseigenarten wie ausgeprägte Spätfröste) anpassen. Werden nun Pflanzen gebietsfremder Herkünfte gepflanzt, besteht die Gefahr einer verminderter Vitalität bzw. dem Ausfall der Pflanzen. Ein Großteil der konventionellen Pflanzware wird durch klonale Vermehrung gewonnen, ein Ausbringen in die freie Landschaft führt zur genetischen Uniformierung der Arten im Gebiet. Weiterhin besteht die Gefahr einer Hybridisierung mit gebietsheimischen Beständen, die zu einem weiteren Schwinden regionaler, genetischer Ressourcen führt.

Für Baum- und Straucharten, die nicht dem Forstvermehrungsgutgesetz unterliegen, wurde durch §40 Abs.4 des Bundesnaturschutzgesetzes nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Diese besagt, das ab 2020 nur noch Pflanzmaterial gebietsheimischer Herkünfte in der freien Landschaft ausgebracht werden darf.

Für die fachlich fundierte Ausweisung von Beerntungsgebieten hinsichtlich Größe und Anzahl der Individuen zur Gewährleistung der jeweils nötigen genetischen Vielfalt innerhalb der Populationen gibt es bisher nur unzureichende Datengrundlagen. Das Wildobstprojekt soll dabei helfen, möglichst viele dieser Wissenslücken zu schließen.